Helgoland  —  Wissenswertes über die Insel

Lage und Geografisches

Helgoland ist Deutschlands einzige Hochseeinsel. Sie liegt ca. 70 km von der Deutschen Bucht entfernt und hat eine Fläche von ca. 1 km². Der Hauptinsel vorgelagert liegt die Düne. Sie hat eine Fläche von ca. 0,7 km². Früher waren die Düne und die Hauptinsel einmal miteinander verbunden. Doch diese Verbindung wurde 1720 durch eine schwere Sturmflut getrennt. Die Insel gliedert sich in Unter-, Mittel- und Oberland. Der Höhenunterschied beträgt bis zu 61 m. Hierdurch bedingt ist eine reguläre Straßenverbindung nicht möglich. Daher existieren 3 Treppen mit 182 - 260 Stufen und ein kostenpflichtiger Fahrstuhl, um den Höhenunterschied zu überwinden.
Bevölkerung

Helgoland hat ca. 1400 Einwohner und gehört zum Landkreis Pinneberg in Schleswig-Holstein. Die Bewohner leben hauptsächlich von Gastronomie und Fremdenverkehr. Nach der Hauptsaison im Herbst oder Winter beginnt dann erst die Ferienzeit für die Bewohner der Insel.
Historisches
Die Geschichte Helgolands ist so umfangreich, das eine Beschreibung den Rahmen dieser Seite sprengen würde. Im Internet, sowie auf der offiziellen Home-page von Helgoland finden Sie weitere Informationen dazu. Hier nur zwei kleine historische Fakten : Der Dichter Heinrich Hoffmann von Fallersleben verweilte im Jahre 1841 auf Helgoland und schrieb hier "Das Lied der Deutschen". Dieses wurde zunächst die Nationalhymne der Weimarer Republik und später die der Bundesrepublik Deutschland. Der berühmte Kinder- und Jugendbuchautor James Krüss wurde am 31. Mai 1926 auf Helgoland geboren. Seine Texte und Werke werden auf der ganzen Welt gelesen und geliebt.
Natur und Klima

Helgoland besteht aus rotem Buntsandsteinfelsen und bietet eine einmalige Flora und Fauna. Möglich macht dies das milde Klima, das vom nahen Golfstrom beeinflusst wird. Dadurch wird es hier auch im Winter nie so kalt wie auf dem Festland. Aus diesem Grund ist Helgoland ein Kurort und Heilbad zu allen 4 Jahreszeiten.Die jod- und sauerstoffreiche Luft ist hier klarer als auf der Zugspitze, und es gibt keine schädlichen Autoabgase, da hier fast nur batteriebetriebene Wagen fahren dürfen. Ideale Bedingungen also für Allergiegeplagte und zur Linderung von Atemwegsbeschwerden
Gastronomie und Nachtleben
Die Helgoländer Gastronomie hat dem Besucher einiges zu bieten. Hier finden Sie Fischgerichte in allen Variationen. Hier gibt es und natürlich besonders hervorzuheben die Helgoländer Knieper. Bei den Kniepern handelt es sich um die Scheren der Taschenkrebse, die mit verschiedenen Dips und Brot serviert werden. Diese Spezialität sollten Sie sich nicht entgehen lassen.Und nach einem opulenten Mahl können Sie sich die Kalorien beim Tanzen in einer der beiden Discotheken wieder abtrainieren.

Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln

Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen. Bei der Einreise über einen anderen Mitgliedstaat sind die gegebenenfalls für diesen Mitgliedstaat geltenden besonderen einzelstaatlichen Vorschriften zu beachten.
  1. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
    Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden zum Beispiel per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.

  2. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
    Die Reisemitbringsel dürfen ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
    Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:

  1. Tabakwaren , wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
    • 200 Zigaretten oder
    • 100 Zigarillos oder
    • 50 Zigarren oder
    • 250 Gramm Rauchtabak oder
    • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

  2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke , wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
    • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
    • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
    • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
    • 4 Liter nicht schäumende Weine und
    • 16 Liter Bier

  3. Arzneimittel
    • die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

  4. Kraftstoffe
    • für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter.

  5. andere Waren
    • bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
    • Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
    • Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Personen gelten nicht als Flug- oder Seereisende, wenn sie als Passagiere eines Binnenschiffs oder mit Hilfe eines privaten, nicht gewerblichen Luft- oder Wasserfahrzeugs einreisen. Ein Luft- oder Wasserfahrzeug gilt als nicht gewerblich, wenn es durch den Eigentümer oder den Mieter des Luft- oder Wasserfahrzeugs genutzt wird. Reisende, die aus der Schweiz über den Bodensee einreisen, gelten ebenfalls nicht als Seereisende.

Die Abgabenfreiheit im Seeverkehr hängt davon ab, dass das Wasserfahrzeug zuletzt aus einem Hafen ausserhalb der EU oder aus einem Hafen in einer Region eines EU-Mitgliedstaats, in der die Richtlinien 2006/112 EG und 92/12/EWG nicht gelten, ausgelaufen ist.

Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.

Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.


Quelle:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html